Die Einführung eines Informationsfreiheitsgesetzes, das Bürgern den freien Zugang zu behördlichen Informationen ermöglichen soll, scheiterte auf Bundesebene bereits vergangene Woche. Die GAL-Fraktion hat nun einen entsprechenden Gesetzentwurf für Hamburg vorgelegt, über den Ende Mai im Rechtsausschuss der Bürgerschaft beraten werden soll.
"Für die GAL gehören Informationsfreiheit und Akteneinsicht zu den selbstverständlichen Bürgerrechten", erklärt der Abgeordnete Till Steffen. "Mit Sorge" sieht der Jurist eine vom Senat eingebrachte Gesetzesnovelle, die die Akteneinsichtsrechte von Deputierten einschränken soll (taz berichtete).
Der Antrag der GALier zielt auf mehr Selbstbestimmung bei der Informationsbeschaffung: Künftig soll jedem Bürger die Einsicht in behördliche Akten ermöglicht werden, wodurch sich Sachverhalte ganz anders darstellen könnten als etwa durch Verlautbarungen der Pressestellen. Zudem würde journalistische Arbeit erleichtert und verdeckte Recherche ermöglicht, was "eine neue Form der Korruptionsprävention darstellt, die der Gesellschaft als Ganzes dient", so Manfred Redelfs von der Journalistenorganisation "Netzwerk Recherche". CH
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