Ein Anwohner einer stark mit Feinstaub belasteten Hauptverkehrsstraße in München ist mit seinen Eilanträgen auch vor dem Bayerischen VGH gescheitert. Der Mann habe weder Anspruch gegenüber dem Freistaat auf Aufstellung eines Luftreinhalteplanes binnen zwei Wochen noch auf Beschränkungen des Lkw-Verkehrs, hieß es. (dpa)
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