Es war nur eine Frage der Zeit, bis es in der Hektik passieren würde, und gestern war es so weit. Der Kommentar auf der taz-Titelseite begann mit der Behauptung: "Höchststrafe für den Mörder Vincent van Goghs", obwohl sein Urgroßneffe Theo gemeint war. Nicht der Autorin Edith Kresta, sondern der Meinungsredaktion ist der Fehler zuzuschreiben, und dafür entschuldigen wir uns. Was uns aber erleichtert: Umfragen haben gezeigt, dass der Fehler den meisten taz-Lesern ebenso wenig aufgefallen ist wie den meisten taz-Machern. Die Parallelen sind ja auch zu offensichtlich: Beide van Goghs waren provokante Künstler, beide starben keines natürlichen Todes, und um die Quellen der Verwirrung noch weiter sprudeln zu lassen: Theo hieß auch noch der Bruder von Vincent, der das Schicksal des Malers teilte, ebenfalls wahnsinnig wurde und kurz nach Vincent starb.
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