Neonazis dürfen am Sonnabend in Halbe trotz zahlreicher Gegenaktionen zu Deutschlands größter Kriegsgräberstätte marschieren. Die von der Polizei verfügte Beschränkung der Rechtsextremen auf den Bahnhofsvorplatz sei "unverhältnismäßig und mit dem Grundrecht der Versammlungsfreiheit nicht vereinbar", da für die Demonstranten "die Nähe zum Waldfriedhof von zentraler Bedeutung" sei, teilte das Verwaltungsgericht Cottbus nach einer Entscheidung am Donnerstag mit. Zur Verhinderung von Kollisionen mit einer Demonstration des Aktionsbündnisses gegen Gewalt, Rechtsextremismus und Fremdenfeindlichkeit stehe "ein milderes Mittel" zur Verfügung, hieß es. Diese könnte auch an anderer Stelle stattfinden. EPD
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