Was auf Landesebene noch keine Mehrheit findet, hat in den Bezirken bereits begonnen. Und zwar erfolgreich. Seitdem die vier Abgeordnetenhausfraktionen von SPD, PDS, Grünen und FDP im Sommer den Weg für Volksabstimmungen in den Bezirken frei gemacht haben, machten zwei Initiativen von dem neuen Recht Gebrauch.
Am 20. Oktober starteten die eigens dafür gegründete "Interessengemeinschaft für Bildung gegen Kürzungswahn" in Spandau und der Bezirkselternausschuss Kita (BEA Kita) ihr gemeinsames Bürgerbegehren. Es richtet sich gegen die geplanten Kürzungen im Jugendhilfeausschuss des Bezirks.
Einen Tag zuvor hatte die "Initiative Zukunft Bethanien" in Kreuzberg mit ihrem Begehren begonnen. Die Kreuzberger Initiatoren wollen Unterschriften sammeln, um die Privatisierung des Gebäudes am Mariannenplatz zu verhindern. Bei beiden Begehren sind die Bezirksämter verpflichtet, innerhalb eines Monats die Zulässigkeit der Fragen nach vorgegebenen Kriterien zu prüfen.
Fällt die Prüfung positiv aus, haben die Initiatoren sechs Monate Zeit, um die notwendigen Unterschriften von 3 Prozent aller wahlberechtigten EU-Bürger mit Wohnsitz im jeweiligen Bezirk zu sammeln. In Spandau werden 4.884 Unterschriften gebraucht, beim Bethanien sind es ebenfalls knapp 5.000. Erst wenn das gelingt, findet das eigentliche Bürgerbegehren statt. Und wenn sich mindestens 15 Prozent der Wahlberechtigten beteiligen, hat das Ergebnis dieselbe Wirkung wie ein Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung (BVV).
Aus formalrechtlicher Sicht alles in allem also ein sehr mühseliges Verfahren. Der politische Erfolg kann aber viel früher einsetzen. So geschehen beim Bethanien. Nachdem die Initiatoren das Begehren beschlossen hatten, war ihr Anliegen in aller Munde. Nun haben bei der gestrigen Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg sowohl Linkspartei als auch SPD und Grüne Anträge eingebracht. In denen fordern sie ein Überdenken des vor drei Jahren abgesegneten Beschlusses, das Bethanien an einen privaten Investor zu verkaufen. Die Grünen verlangen "ein neues offenes Verfahren", die Linkspartei denkt an ein Genossenschaftsmodell, und selbst die SPD sieht "die Zeit für einen gemeinsamen Neuanfang" gekommen.
Die formalrechtliche Zulässigkeit des Begehrens ist also noch nicht einmal abschließend geprüft, da können die Initiatoren bereits erste politische Erfolge vorweisen. Genau darin besteht der eigentliche Nutzen des Volksbegehrens: die Bürger frühzeitig in die Debatte einzubeziehen. CHV, FLEE
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