VON SIMON LENARTZ
"Ein teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer darf wegen der Teilzeitarbeit nicht schlechter behandelt werden als ein vergleichbarer vollzeitbeschäftigter Arbeitnehmer", besagt Paragraph 4 des Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG). Das Diskriminierungsverbot soll Minijobbern und Teilzeitbeschäftigten die gleiche Bezahlung sichern, wie sie "normal" Beschäftigte bekommen. "In der Praxis ist das ganz anders", sagt Claudia Weinkopf. In einer neuen Studie zu Niedriglöhnen hat die Mitarbeiterin des Gelsenkirchener Instituts für Arbeit und Technik (IAT) gezeigt, dass das Verbot oft mit Füßen getreten wird. Teilzeitbeschäftigte und Minijobber schuften am häufigsten für besonders niedrige Stundenlöhne. "Das ist vor allem deshalb ungerecht, weil es da fast kein Halten mehr gibt", meint Weinkopf, "wer warum wie viel Geld bekommt ist bald der Willkür ausgesetzt."
Bundesweit gibt es laut Studie sechs Millionen Menschen, die für Niedriglöhne arbeiten. Löhne, die weit unter dem Durchschnittsverdienst liegen. In NRW liegt dieser Durchschnitt bei 14,75 Euro Brutto pro Stunde, die Niedriglohnschwelle bei zwei Dritteln des Durchschnitts, also 9,83 Euro Bruttostundenlohn. Luxus für die meisten Minijobber - sie verdienen meist viel weniger. Für 400 Euro müsste eine geringfügig Beschäftigte also mindestens 40 Stunden schuften. Weitaus länger als die KollegInnen in Vollzeit.
Rund die Hälfte dieser Niedriglohnbeschäftigten sind Teilzeitkräfte oder Minijobber. Letztere werden besonders diskriminiert: 86 Prozent der Minijobber arbeiten für einen Niedriglohn. "Geringfügig Beschäftigte sind damit mehr als viermal häufiger von Niedriglöhnen betroffen, als es ihrem Anteil an den Beschäftigten entspricht", so Weinkopf.
NRW ist das Bundesland mit den weitaus meisten Minijobbern. Über 1,5 Millionen Minijobber gibt es nach Angaben der Essener Minijobzentrale in Nord-
rhein-Westfalen. 1,3 Millionen verdienen weniger als ihnen eigentlich zusteht. Hinzu kommen 885.000 Teilzeitbeschäftigte in NRW, von denen etwa 177.000 für Niedriglöhne arbeiten. Laut IAT-Studie ist aber unwichtig, ob ein geringfügig beschäftigter Arbeitnehmer höher oder geringer qualifiziert ist. Auch Akademiker sind demnach im Gegensatz zu ihren Vollzeit-Kollegen unterbezahlt. "Egal ob ein ausgebildeter Nachhilfelehrer oder eine gering qualifizierte Aushilfe im Supermarkt - es ist erstaunlich, dass Akademiker in Minijobs derart benachteiligt werden", sagt Claudia Weinkopf.
Die 2003 mit Hartz II eingeführten Minijobs sollten ursprünglich ein Instrument sein um mehr Arbeitsplätze zu schaffen. So erhoffen sich Politiker, dass Arbeitslose einen sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplatz bekommen können. Die IAT-Studie hat gezeigt, dass das nicht der Fall ist. In vielen Betrieben verdrängen Minijobs sogar Vollzeitbeschäftigte. Der Hauptgrund dafür ist, dass Arbeitgeber lieber dauerhaft Teilzeitbeschäftigte mit Niedriglöhnen bezahlen, als teurere sozialversicherte Arbeitnehmer.
Dass die Arbeitgeber dabei gegen das Diskriminierungsverbot verstoßen, stört aber kaum jemanden. "Es ist erstaunlich, dass die Politik das so hinnimmt", sagt Weinkopf. "Minijobs gelten in den letzten Jahren als billige und flexible Arbeitsform", sagt sie, "eigentlich sind sie das aber nicht." Dass der Minijob-Stundenlohn für Hausfrauen, Studenten und Co so niedrig sei, werde einfach nur stillschweigend akzeptiert: "Das Problem ist auch, dass die geringfügig Beschäftigten kein Bewusstsein dafür haben, dass sie Rechte wie Urlaub und Lohnfortzahlung haben - Rechte wie alle Anderen." Häufigste Begründung der Unternehmer für die gängige Praxis ist: Minijobber würden keine Sozialabgaben zahlen, hätten also Brutto so viel wie Netto im Portmonee, und das sei ungerecht gegenüber allen Sozialabgabepflichtigen. Lösung: Vom Chef gibt es weniger Stundenlohn. Die Arbeitgeber streichen somit ein, was den Arbeitnehmern zusteht.
Wollen Sie taz-Texte im Netz veröffentlichen oder nachdrucken, dann wenden Sie sich bitte an unsere Abteilung Syndikation: lizenzen@taz.de.
Hier finden Sie alle seit Juni 2007 auf taz.de erschienenen Beiträge.
Das kostenpflichtige Archiv der gedruckten tageszeitung mit allen Texten seit 1986 finden Sie in der Volltextsuche der taz.