Die Schulverwaltung und die Bezirke können künftig schneller und nach einem einheitlichen Verfahren gegen Schulschwänzer vorgehen. Schulsenator Klaus Böger (SPD) begrüßte gestern die Einigung auf gemeinsame und für alle Bezirke gleich lautende Regelungen. Bisher waren die Maßnahmen bei so genannter Schuldistanz von Bezirk zu Bezirk unterschiedlich. Böger sagte: "Die Diskussion um Vernachlässigung von Kindern zeigt, dass wir noch genauer hinsehen müssen, wenn Kinder nicht in die Schule kommen."
Die Maßnahmen in der Schule sollen von jetzt "unverzüglich, spätestens nach drei Tagen beginnen, wenn ein Kind unentschuldigt fehlt". Die Schulen sollen dann persönlichen Kontakt zu den Eltern aufnehmen. Wenn die Schulen im Einzelfall die Schulpflicht nicht durchsetzen können, muss spätestens nach zehn Tagen eine Anzeige über das Schulversäumnis an den Bezirk gerichtet werden. Dann greift das Schulamt im direkten Kontakt mit den Eltern ein.
Binnen zwei Wochen nach Eingang der Anzeige soll der Bezirk ein Bußgeldverfahren einleiten, sofern die Eltern sich weiter stur stellen, keine Begründung für das Fernbleiben ihrer Kinder von der Schule anführen oder sich nicht äußern. Sollte allerdings auch diese Maßnahme erfolglos bleiben, muss die Polizei eingeschaltet werden. Sie soll dann das Kind in die Schule bringen.
In besonders schweren Fällen müsse der Bezirk auch die Einschränkung oder den Entzug des elterlichen Sorgerechts prüfen. "Wenn Eltern sich stur stellen und ihren Kindern das Recht auf Bildung verweigern, dann muss der Bezirk die Schulpflicht der Kinder mit Hilfe der Polizei durchsetzen", so Schulsenator Böger.
Aktuelle Zahlen über das Ausmaß der "Schuldistanz" liegen nicht vor. Nach der letzten Erhebung der Verwaltung aus dem Jahr 2005 sind die Zahlen der Schüler, die im Schuljahr zwischen 21 und 40 Tagen fehlten, von 3,57 Prozent im Jahr 2002 auf 2,81 Prozent im Vorjahr zurückgegangen. Die Schulen werden derzeit von etwa 330.000 Schülern besucht. dpa
Wollen Sie taz-Texte im Netz veröffentlichen oder nachdrucken, dann wenden Sie sich bitte an unsere Abteilung Syndikation: lizenzen@taz.de.
Hier finden Sie alle seit Juni 2007 auf taz.de erschienenen Beiträge.
Das kostenpflichtige Archiv der gedruckten tageszeitung mit allen Texten seit 1986 finden Sie in der Volltextsuche der taz.