von CHRISTIAN HONNENS
Wegen rassistisch motivierter Angriffe müssen sich seit gestern drei Neonazis vor dem Berliner Landgericht verantworten. Die Anklage wirft ihnen unter anderem gefährliche Körperverletzung und Volksverhetzung vor. Im April 2003 hatte eine Gruppe von rund 25 Rechtsextremen in Rudow mehrfach Migranten durch den Stadtteil Rudow gejagt. Ein türkischstämmiger Mann wurde dabei mit einem Baseballschläger so schwer verletzt, dass er nur mit Glück überlebte. 15 Minderjährige, die an den Übergriffen beteiligt waren, werden in einem weiteren Verfahren vor dem Jugendgericht angeklagt.
Am 4. April 2003 jagte der Anklage zufolge zunächst Nico R. allein beim Baumblütenfest in Berlin-Britz drei Ausländer. Der heute 25-Jährige verwendete dabei einen Baseballschläger, auf dem das Wort Hass mit den Buchstaben "ss" in Form einer "SS-Rune" eingeritzt war. Die drei konnten zum Glück fliehen.
Am späteren Abend grölten insgesamt 25 rechtsradikale Männer und Frauen auf dem U-Bahnhof Johannistaler Chaussee rechte Parolen und sangen "Landserlieder". Neben R. waren auch die nun mitangeklagten Mike K. (38) und Michael H. (25) in der Gruppe. Einige von ihnen zeigten auch den Hitlergruß und jagten Personen mit Migrationshintergrund. Als sie später am U-Bahnhof Rudow in Neukölln auf sechs Jugendliche stießen, soll der Angeklagte H. einem zunächst eine Bierflasche so heftig auf den Kopf geschlagen haben, dass sie zerplatzte. Nachdem R. mehrfach mit einem Baseballschläger auf den Kopf des türkischstämmigen Jugendlichen eingeprügelt hatte, soll H. ihn wiederum mit Fäusten geschlagen haben. Auch andere traten und schlugen den am Boden liegenden Mann der Anklage zufolge so heftig, dass er lebensbedrohliche Verletzungen erlitt.
Möglicherweise überlebte das Opfer nur, weil ein Polizist einschritt. Auch drei Jahre nach der Tat leide sein Mandant immer noch seelisch und körperlich unter der Tat, sagte der Anwalt des Opfers.
Alle drei Neonazis seien bereits einschlägig mit Gewalttaten in Erscheinung getreten, sagte Staatsanwalt Matthias Fenner. Die drei Männer seien aber nicht in Haft genommen worden, da "kein ausreichender Haftgrund" vorgelegen habe. Einer der Angeklagten habe nach dem Überfall eine weitere rassistisch motivierte Straftat begangen, berichtete Fenner.
Vor Gericht präsentierten sich die Angeklagten als Rocker: Zwei trugen Lederwesten mit Harley-Davidson-Aufnähern, der Dritte versteckte seine Glatze unter einer Mütze, den Militärlook seiner Hose - sie war hinten komplett mit einem Tarnmuster benäht - zeigte er offen. Zu den Vorwürfen und während der zehnminütigen Anklageverlesung schwiegen die drei. Einer schüttelte nur einmal mit dem Kopf - als ihm vorgeworfen wurde, auch noch einen Gefangenen befreit haben zu wollen.
Der Prozess ist auf drei Termine angesetzt, wird aber möglicherweise länger dauern. Gestern fehlte der erste Zeuge. Das Urteil soll am 10. Mai gesprochen werden.
Blättern Sie in der aktuellen Ausgabe der tageszeitung.
Blättern Sie in den Ausgaben der letzten Monate.
Suchen Sie Artikel auf taz.de (seit Juni 2007).
Suchen Sie Artikel aus der gedruckten tageszeitung. Unser Printarchiv enthält (fast) alle Texte der gedruckten taz seit September 1986 sowie die Artikel der Monde diplomatique seit 1995.
Falls Sie schon registrierte/r Archiv-Nutzer/in sind, loggen Sie sich bitte ein.
oder: Melden Sie sich als ArchivnutzerIn an.
oder: bestellen Sie die neue taz-Archiv-DVD (mit den Texten von Sept. 1986 bis 31.05.2009). Sie erhalten Ihre Zugangsdaten zum Archiv zusammen mit der DVD per Post.
oder: Lassen Sie uns für Sie recherchieren:
Wenden Sie sich an den taz-Recherchedienst, wenn Sie ältere taz-Ausgaben oder Artikel und Themen aus der taz benötigen.
Wollen Sie taz-Texte im Netz veröffentlichen oder nachdrucken, dann wenden Sie sich bitte an unsere Abteilung Syndikation lizenzen@taz.de.