• 28.04.2006

Überfall auf Togoer: Waren es Rechte?

Drei Männer schlagen Afrikaner in Wismar zusammen. Dabei stellen sich die gleichen Fragen wie beim Potsdamer Fall

WISMAR/BERLIN rtr/ap/taz Die Hintergründe des Überfalls auf einen Mann aus Togo in Wismar sind weiterhin unklar. Der Schweriner Staatsanwalt Hans-Christian Prick wollte auch gestern einen "ausländerfeindlichen Hintergrund" zumindest nicht ausschließen. Es gebe bisher jedoch keine Erkenntnisse, dass die drei Tatverdächtigen der rechten Szene angehörten. Zwei 23 und 24 Jahre alte Männer, die bereits in Untersuchungshaft sind, bestreiten die Tat nicht. Ein 19-jähriger Mann wurde gestern dem Haftrichter vorgeführt. Den drei Männern wird gefährliche Körperverletzung vorgeworfen.

Mecklenburg-Vorpommerns Innenminister, Gottfried Timm (SPD), warnte indes vor voreiligen Schlüssen. Sowohl das Opfer als auch die Tatverdächtigen seien erheblich alkoholisiert gewesen. Es könne eine "gemeinsame Vorgeschichte" gegeben haben, so Timm. Es werde aber "in alle Richtungen ermittelt".

Der Tathergang kann bisher wie folgt rekonstruiert werden: Am Dienstagabend um 22.45 Uhr sollen die drei Männer das 39 Jahre alte Opfer laut Staatsanwaltschaft in der Wismarer Innenstadt umstellt, "zu Boden gestoßen und getreten haben". Zeugen hatten den Überfall beobachtet. Die Täter seien zunächst geflohen, später aber zurückgekehrt, "um die Blutlache zu begutachten", die ihr Opfer hinterlassen habe, berichteten sie im Norddeutschen Rundfunk (NDR).

Der Mann aus Togo wurde mit einem Schädel-Hirn-Trauma in ein Krankenhaus eingeliefert, wo er gestern noch behandelt werden musste. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft war das Opfer zu keinem Zeitpunkt in Lebensgefahr. Derzeit ist der Togoer jedoch nicht ansprechbar, weil er starke Beruhigungs- und Schmerzmittel bekommt.

Die Beratungsstelle für Opfer rechter Gewalt, "Lobbi", will dem Mann nun ihre Unterstützung anbieten. Solche Vorfälle gehörten zur Normalität in Mecklenburg-Vorpommern, heißt es von "Lobbi". Das jetzige Medieninteresse sei ausschließlich auf den Potsdamer Fall zurückzuführen.

SASCHA TEGTMEIER

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