Jetzt ist es sogar amtlich. Ein Mausklick ist keine Gewalt. Diese bemerkenswerte Feststellung steht in einem jetzt veröffentlichten Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt/Main. Es sprach Andreas Vogel frei und setzte einen Schlusspunkt unter ein fast fünf Jahre dauerndes Verfahren.
Der Aktivist der linken Menschenrechtsorganisation Libertad! hatte am 20.Juni 2001 eine Online-Demonstration gegen die Lufthansa angemeldet. Mittels einer eigens geschriebenen Software konnten die DemonstrantInnen verschiedene Webseiten der Fluggesellschaft abrufen und so versuchen, die Server in die Knie zu zwingen. Die AktivistInnen protestierten damit gegen die Beteiligung der Lufthansa an Abschiebungen von Flüchtlingen. Mehr als 13.000 UserInnen beteiligten sich an dem Protest.
Die Aufmerksamkeit für diese erste Onlinedemo in Deutschland war enorm, obwohl die technischen Auswirkungen eher gering waren. Bis heute streiten sich DemoveranstalterInnen und Lufthansa über die Frage, wie lange die Lufthansa-Homepage durch die Aktion gar nicht erreichbar war oder nur verlangsamt aufgerufen werden konnte. Staatsschutz und politische Polizei nahmen die Aktionen sehr ernst und ermittelten wegen Nötigung und Aufruf zu Straftaten. Im Oktober 2001 gab es mehrere Hausdurchsuchungen und Beschlagnahmungen von Computern bei vermeintlichen OrganisatorInnen der Online-Demo. Im Sommer 2005 wurde Vogel dann zu einer Geldstrafe von 900 Euro wegen Nötigung verurteilt (die taz berichtete). "Durch die Kraftentfaltung des Mausklicks" sei eine "Zwangswirkung" auf potenzielle NutzerInnen der Lufthansa-Webseite ausgeübt worden, die zum Zeitpunkt der Protestaktion das Onlineportal besuchen wollten, bewertete Richterin Wild in der Urteilsbegründung das Geschehen.
Dieser rechtlichen Bewertung widersprach das Oberlandesgericht jetzt ausdrücklich. Die Online-Demonstration habe auf Meinungsbeeinflussung gezielt und sei keine Gewalt gewesen. So entfalle die Anklage wegen Nötigung und der Angeklagte musste freigesprochen werden.
Hans-Peter Kartenberg, Libertad!-Sprecher, sieht in dem Urteil eine Ohrfeige für das Landgericht und die Verfolgungsbehörden und eine Bestätigung für seine Organisation: "Das Internet ist trotz seiner Virtualität ein realer öffentlicher Raum. Wo schmutzige Geschäfte gemacht werden, kann und muss man auch dagegen protestieren", so Kartenberg. Peter Nowak
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