BERLIN ddp
Im Rechtsstreit um die jährlichen Proteste gegen öffentliche Gelöbnisse hat die Bundeswehr eine Niederlage erlitten. Das Verwaltungsgericht Berlin hat ihr untersagt, das Hausrecht rund um den Ort der Veranstaltung zu beanspruchen, um Demonstrationen zu verhindern. Ein Sprecher der Kampagne gegen Wehrpflicht, Zwangsdienste und Militär erklärte gestern, das Urteil betreffe alle Gelöbnisse außerhalb von Kasernen, von denen es 2005 bundesweit über 150 gab. Die Berliner Kampagne hatte dagegen geklagt, dass die kommunalen Behörden der Bundeswehr für die Gelöbnisse einen Sondernutzungsbescheid für öffentliches Straßenland ausstellen, um Demonstranten fernzuhalten. Seit 1999 wird das zentrale Gelöbnis der Bundeswehr am 20. Juli im Bendlerblock in Berlin-Tiergarten ausgerichtet und immer wieder von Demonstranten gestört. (Az: VG 1 A 145.05)
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