Das Verwaltungsgericht in Magdeburg hat das Land Sachsen-Anhalt dazu verurteilt, Untersuchungsergebnisse über Uran in Mineralwässer zu veröffentlichen. Zu verdanken ist dies einer Klage der Verbraucherschutzorganisation Foodwatch. Schon im Mai 2005 hatten Auswertungen des Bundesinstituts für Risikoforschung (BfR) gezeigt, dass von 1.530 im Handel befindlichen Mineralwässern 34 Proben über 15 Mikrogramm pro Liter des giftigen Urans enthielten. Dies ist der von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) empfohlene Höchstwert. Für die Zubereitung von Säuglingsnahrung empfiehlt das BfR sogar nur Wasser mit maximal zwei Mikrogramm. Foodwatch fand heraus, dass einige der stark belasteten Mineralwässer aus Sachsen-Anhalt stammten. Anders als Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg verweigerte das Gesundheitsministerium in Magdeburg jedoch jegliche Information. Zuerst bestritt es, dass es überhaupt einen Informationsanspruch gebe. Nachdem Foodwatch Klage eingereicht hatte, argumentierte das Ministerium mit den schutzwürdigen Interessen der Abfüllbetriebe: Die Messergebnisse fielen unter "dem Begriff des Betriebs- und Geschäftsgeheimnisses". Das Ministerium gab auch freimütig zu, dass es befürchte, die Veröffentlichung der Messergebnisse könnte bei den betroffenen Abfüllbetrieben zu "Umsatzrückgängen" führen. Dass es auch so etwas wie Verbraucherrechte oder Verbraucherschutz gibt, musste dem SPD-geführten Ministerium erst vom Verwaltungsgericht gesagt werden. WOLFGANG LÖHR
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