Bayerns Innenminister Günther Beckstein fordert die flächendeckende Videoüberwachung von Bahnhöfen, um nachträglich die Besitzer von Bombenkoffern zu identifizieren. Die große Koalition will die Daten der Mautüberwachung künftig auch für die Aufklärung schwerer Verbrechen nutzen. Und laut EU-Beschluss sollen die Telefonverbindungsdaten bald ein halbes Jahr vorrätig bleiben, um die Kontakte von Straftätern besser nachvollziehen zu können.
Keine Frage, der Trend geht zum Überwachungsstaat: Immer mehr Daten und Bilder werden auf Vorrat gespeichert. Das kann zwar keine Verbrechen verhindern, aber bei der Aufklärung begangener Straftaten helfen. Weil dabei gelegentliche Erfolge garantiert sind, sind derartige Maßnahmen durchaus populär. Doch wie viel vorsorgliche Überwachung wir wollen, muss in der Demokratie die Politik bestimmen. Die Grenzen definiert das Verfassungsgericht. Letztlich kommt es darauf an, ab wann einer Mehrheit der Verfassungsrichter unwohl wird.
In London gibt es schon heute tausende Videokameras. Schwule küssen sich dennoch in der Öffentlichkeit; vielleicht fühlen sie sich sogar sicherer dabei. Das zeigt: In einer demokratischen Gesellschaft mit Videoüberwachung leben die Menschen unbeschwerter als in einer Diktatur ohne Videoüberwachung. Es macht also wenig Sinn, den Menschen Angst vor Videokameras einzureden, wenn sie keine haben. Es ist vielmehr ein Zeichen für die Stabilität unserer freiheitlichen Gesellschaft, dass die Menschen diese Angst nicht haben.
Auch die Verwendung der Mautdaten für die Verbrechensfahndung wird wohl kaum die Lust der Deutschen auf das Autofahren einschränken. Dennoch wäre es falsch, wenn die Politik dies nun zulassen würde. Denn jahrelang war versprochen worden, dass die Daten nur der Abrechnung von Wegkosten dienen; im Dezember 2004 hat der Bundestag dies sogar ausdrücklich im Mautgesetz klargestellt. Wer soll solchen Versprechen künftig noch glauben, wenn sie keine zwei Jahre halten?
CHRISTIAN RATH
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