Die Gegner des geplanten Großflughafens Berlin Brandenburg International (BBI) in Schönefeld beklagen mangelnden Sachverstand beim Bundesverwaltungsgericht (BVG) in Leipzig. Das Gericht habe Anhörungsrügen zurückgewiesen und neueste Erkenntnisse der Lärmwirkungsforschung nicht berücksichtigt, erklärte Anwalt Wolfgang Baumann gestern in Würzburg.
Die Kanzlei Baumann Rechtsanwälte hat 1.465 Kläger vor dem BVG vertreten. Diese wollten den Ausbau des Flughafens Schönefeld verhindern. Das Gericht genehmigte den Ausbau jedoch unter Auflagen. Von den Klägern eingereichte Anhörungsrügen wies das Gericht ebenfalls zurück. Damit hatten die Kläger eine Fortsetzung des Verfahrens wegen Fehlern bei der mündlichen Verhandlungen erwirken wollen. So war die Vorlage weiterer Sachverständigen-Gutachten beantragt und abgelehnt worden.
Nach Ansicht von Baumann hat das Gericht Sachverhalte und Gutachten nicht oder nur unzureichend zur Kenntnis genommen. Es habe zudem nicht den aktuellen Stand der lärmmedizinischen Wissenschaft berücksichtigt. So habe es nur den lärmmedizinischen Wissensstand von 1999 zugrunde gelegt und behauptet, seither lägen keine wesentlichen neuen Erkenntnisse vor. Damit habe das BVG gezeigt, dass es keinen ausreichenden Sachverstand habe. "Völlig absurd" sei die Erklärung des Gerichts, der Gutachter der Kläger stehe mit seinen Erkenntnissen alleine da, diese hätten sich in der wissenschaftlichen Diskussion noch nicht durchgesetzt.
Mit der Entscheidung des BVG sei nun der Weg zum Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe geebnet, so Baumann. Zunächst werde das Gericht über die Zulassung der eingereichten Verfassungsbeschwerden entscheiden. Laut Baumann sei umfänglich dargelegt worden, dass die Kläger durch das BVG-Urteil in ihren Grundrechten verletzt werden. Der Spatenstich für den Schönefeld-Ausbau ist für kommende Woche geplant. ddp
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