Die Berliner Staatsanwaltschaft will verfremdete Hakenkreuzabbildungen, die ausdrücklich im Kampf gegen Neonazis eingesetzt werden, nicht strafrechtlich verfolgen. Das sagte der für politische Delikte zuständige Oberstaatsanwalt Jörg Raupach dem Berliner Tagesspiegel.
Das Stuttgarter Landgericht hat dagegen am vergangenen Freitag einen Versandhändler zu einer Geldstrafe verurteilt, der Antinazisymbole verkaufte, auf denen Hakenkreuze dargestellt wurden. Die Stuttgarter Richter sahen in ihrem umstrittenen Urteil eine verbotene Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen. Das Gericht hatte erklärt, bei Verwendung des Hakenkreuzes bestehe unabhängig vom Kontext die Gefahr, sich an das Symbol zu gewöhnen.
Wie das Blatt weiter berichtet, prüften am Sonnabend die Berliner Polizei und die Staatsanwaltschaft, ob die von den Grünen aus Protest an ihre Parteizentrale in Mitte gehängte Flagge mit einem in einen Mülleimer fallenden Hakenkreuzsymbol strafrechtlich relevant ist und kamen zu dem Ergebnis, dass sie es nicht ist. Die Grünen fordern nun eine klare Regelung, dass verfremdete Hakenkreuze straffrei verwendet werden dürfen.
Der Grünen-Bundestagsabgeordnete Volker Beck forderte in dabei eine Korrektur der Rechtslage. "Während Neonazimoden unbehelligt verkauft werden können, werden Antifaschisten kriminalisiert. Da steht doch der Rechtsstaat Kopf", sagte er der "Netzeitung". Die Bundesregierung müsse "binnen einer Woche erklären, wie sie auf eine solche Rechtsprechung reagieren will", betonte er in einer schriftlichen Anfrage.
Eine Entscheidung könnte aber auch bald der Bundesgerichtshof fällen. Der Stuttgarter Versandhändler hat angekündigt, gegen das Urteil über 3.600 Euro Geldstrafe in Revision zu gehen. dpa
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