• 26.10.2006

PFLEGSCHAFT FÜR LESBISCHE UND SCHWULE ELTERN

Pflegeeltern dürfen Lesben und Schwule seit zehn Jahren sein. In einer Stellungnahme der Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter von 1996 heißt es: "Erweitern lässt sich das Potenzial an Pflegepersonen, indem man nicht nur die traditionelle Familie im Blick hat, sondern im erweiterten Sinne nach einem Elternsystem Ausschau hält."

Darunter fallen neben "nicht verheirateten Paaren" und "alleinstehenden Erwachsenen" auch "gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften".
Erst 2002 wurde der Hinweis gestrichen, dass schwule und lesbische Pflegeeltern möglicherweise nicht das Bedürfnis von Kindern nach "Normalität" erfüllen können.

Die Zahl der Pflegekinder, die bei Schwulen und Lesben leben, ist nicht bekannt, die sexuelle Orientierung von Pflegeeltern wird statistisch nicht erfasst.

Der Hamburger Verein Pflegekinder in Familien (Pfiff e.V.) betreut 160 Pflegefamilien, bei fünf davon sind die Eltern lesbische Paare, zum Beispiel Verena Klein und Andrea Vedder. EIB

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