SANTIAGO DE CHILE dpa
Wenige Tage nach dem Tod des früheren chilenischen Diktators Augusto Pinochet hat der Oberste Gerichtshof die Selbstamnestie der Militärs faktisch aufgehoben. Die Kammer für Strafsachen legte bei der Verurteilung von zwei Polizisten fest, dass die Amnestie nicht angewandt werden darf und dass Menschenrechtsverbrechen keiner Verjährung unterliegen. Die Richter argumentierten, Pinochet habe 1973 nach seinem Putsch das Kriegsrecht verhängt. Damit habe die internationale Genfer Konvention über Kriegsgefangene gegolten und nicht die im Rang niedrigere nationale Amnestie. Etwa 3.500 Regimegegner und Andersdenkende waren während der Diktatur umgebracht worden.
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