• 20.12.2006

kündigung bei burger king

Ein Job für die Gewerkschaft

Burger King schreckt offenbar vor nichts zurück, wenn es gilt, einen missliebigen Betriebsrat einzuschüchtern. Drei Betriebsratsmitglieder und ein Wahlvorstand wurden dieses Jahr in einer Dortmunder Filiale des Fastfood-Riesen fristlos gekündigt. Unter fadenscheinigen Begründungen, die nachher von Gerichten wieder kassiert wurden. Es ist bezeichnend, dass Burger King öffentlich keine Stellung dazu beziehen will.

KOMMENTAR VON DIRK ECKERT

Derzeit sieht es so aus, als würden alle Burger-Angestellten, die gegen ihre Kündigung vor Gericht gezogen sind, am Ende Recht bekommen. Für die Betroffenen ist der juristische Kampf um ihren Arbeitsplatz trotzdem eine Tortur. Burger King schickt dagegen seine Anwälte vor. Schlaflose Nächte wird das Verfahren den Verantwortlichem im Fastfood-Unternehmen nicht bereiten.

Die traurige Wahrheit dabei ist, dass Burger King das macht, was seine Eigentümer verlangen: maximalen Profit. Wie alle Unternehmen. Es reicht deswegen nicht, sich nur über die besonders schlechten Arbeitsbedingungen der Fastfood-Industrie aufzuregen. Oder über die Zunahme der prekären Arbeitsverhältnisse, die sich als Haupthindernis für Arbeitskämpfe erwiesen haben. Denn wer Angst hat, seinen Job zu verlieren, widerspricht dem Chef nicht gerne.

Gefragt sind Strategien, wie Arbeitnehmerinteressen bei Burger King trotz aller Widrigkeiten besser durchgesetzt werden können. Und nicht nur dort, sondern auch bei seinen Konkurrenten, die Arbeitnehmerrechte nicht weniger missachten. Ganz klar ein Job für die Gewerkschaft und - nicht zu vergessen - für die Bullettenbrater und Bulettenbraterinnen selbst. Warum soll nicht auch bei McDonalds mal gestreikt werden.

thema des tages NRW-SEITE 2

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