BERLIN epd
Der Nationale Ethikrat hat einen wirksameren Persönlichkeitsschutz für Kunden privater Versicherer gefordert. "Das Recht der Versicherer, zur Risikoprüfung eine medizinische Untersuchung des Antragstellers zu verlangen, ist deutlich einzuschränken", heißt es in einer gestern in Berlin veröffentlichten Stellungnahme. Ein Versicherer solle nur Informationen zur Gesundheit eines potenziellen Neukunden erheben dürfen, sofern sich aus dessen Angaben konkrete Hinweise auf Krankheiten ergeben, empfiehlt das Expertengremium. Hintergrund der Stellungnahme ist die Frage, inwiefern Versicherungsunternehmen bestimmte Informationen über Gesundheitsrisiken verlangen dürfen. Der Ethikrat empfiehlt, neben Gentests auch auf biochemische Tests und Schlussfolgerungen aus der Krankheitsgeschichte der Familie zu verzichten.
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