In den USA gibt es Patientenverfügungen schon seit über 30 Jahren. Dort ist durch ein landesweites Gesetz garantiert, dass Ärzte den schriftlich niedergelegten Willen von Patienten respektieren müssen, wenn diese inzwischen das Bewusstsein verloren haben. Doch auch nach jahrelanger Werbung, solche Verfügungen rechtzeitig abzufassen, haben nur rund 20 Prozent der Amerikaner mit einer entsprechenden Erklärung vorgesorgt. Und auch in diesen Fällen sind die Verfügungen manchmal wertlos, weil man sie im Ernstfall nicht findet oder weil sie zum konkreten Krankheitsverlauf keine klaren Vorgaben machen.
Möglicherweise wird das Instrument der Patientenverfügung überschätzt. Daraus folgt aber nicht, dass wir gar kein Gesetz brauchen, das die Verbindlichkeit von Patientenverfügungen regelt. Doch genau dies droht nach der gestrigen Orientierungsdebatte im Bundestag. Eine überraschend große Gruppe von Abgeordneten will es weiter Gerichten und Ärzten überlassen, wie sie mit den schriftlich niedergelegten Willensäußerungen von bewusstlosen und dementen Patienten umgehen.
Damit gehen sie über den Willen von rund sieben Millionen Menschen hinweg, die bereits eine Patientenverfügung verfasst haben. Diese Menschen wollen Ärzten und Gerichten keinen unverbindlichen Denkanstoß geben, sondern eine existenzielle Frage selbst entscheiden. Ein Gesetz würde ihnen helfen - und niemandem etwas aufzwingen. Wer die Entscheidung über künstliche Beatmung und Ernährung lieber einem Angehörigen oder Freund überlässt, kann eine Vorsorgevollmacht ausstellen. Wer sich gar keine Gedanken über solche Situationen machen will, kann es einfach lassen. Für ihn wird im Ernstfall ein Betreuer bestellt, der sich mit den Ärzten einigt.
Aber die Minderheit derjenigen, die genau weiß, was sie will, und diesen Willen auch gegen wohlmeinende oder unsichere Ärzte durchsetzen möchte, braucht den Schutz eines Gesetzes. Es gibt in Deutschland keine Pflicht zur Selbstbestimmung, aber der Bundestag muss das Recht dazu ermöglichen. CHRISTIAN RATH
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