FREIBURG taz
Die Britin Natallie Evans darf sich eingefrorene, befruchtete Eizellen nicht einpflanzen lassen, weil ihr früherer Partner seine Zustimmung verweigert. Dies entschied gestern die Große Kammer des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in Straßburg. Sie bestätigte in zweiter Instanz eine Straßburger Entscheidung vom März 2006.
Evans war an Krebs erkrankt und musste sich die Eierstöcke entfernen lassen. Kurz zuvor ließ sie jedoch noch bei einer Klinik in Bath sechs Eizellen in vitro mit dem Samen ihres damaligen Partners J. befruchten und einfrieren. Zwei Jahre nach der Operation wollte sie sich einen der Embryonen einpflanzen lassen. Doch inzwischen hatte sich J. von ihr getrennt und seine Zustimmung zur Zeugung eines gemeinsamen Kindes zurückgezogen. Nach englischem Recht mussten die Ärzte deshalb untätig bleiben.
Der Straßburger Gerichtshof erklärte nun, dass die englische Rechtslage nicht gegen Evans Recht auf Privatleben verstoße. Sie habe nun zwar keine Chance mehr, ein genetisch verwandtes Kind zu zeugen. Doch als sie sich auf die künstliche Befruchtung einließ, habe sie gewusst, dass ihr Partner jederzeit sein Einverständnis zurückziehen kann. Dessen Recht, nicht gegen seinen Willen Vater zu werden, werde ebenfalls von der Menschenrechtskonvention geschützt.
Der Gerichtshof stellte fest, dass das englische Recht noch eine "faire Balance" zwischen den widerstreitenden Interessen aufweise, weil in diesem Fall kein Kompromiss möglich war. Die Entscheidung fiel mit 13 zu 4 Stimmen. Die Rechtslage in Deutschland ist ähnlich. (Az.: 6339/05) CHRISTIAN RATH
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