Der Bürgermeister des Bezirks Friedrichshain-Kreuzberg, Franz Schulz (Grüne), ist optimistisch, dass die Klage gegen die Rudi-Dutschke-Straße vor dem Berliner Verwaltungsgericht heute abgewiesen wird. "Wir haben gute Argumente, deshalb gehe ich davon aus, dass das Gericht uns recht gibt", sagte Schulz gestern der taz. Das Verwaltungsgericht verhandelt von 10 Uhr an das Anliegen einer Anwohnergemeinschaft, darunter die Axel Springer AG, die wegen der Rudi-Dutschke-Straße gegen das für die Umbenennung zuständige Bezirksamt klagt. "Die Kammer wird noch im Laufe des Mittwochs ihr Urteil verkünden", erklärte Robert Seegmüller, der Sprecher des Gerichts.
Die juristische Auseinandersetzung ist das letzte Hindernis, das der Umbenennung der Kochstraße in Rudi-Dutschke-Straße noch im Weg steht. Das Bezirksparlament hatte die Umbenennung im August 2005 mit den Stimmen von Linkspartei und den Grünen bereits beschlossen. Der Versuch der CDU, die Dutschkestraße noch mit einem Volksbegehren zu stoppen, scheiterte: Bei dem Bürgerentscheid im Januar hatten 57,1 Prozent der Wähler im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg für die Benennung nach dem Studentenführer gestimmt.
Die Klägergemeinschaft führt zwei Punkte gegen die Umbenennung der Straße an. Zum einen befürchten die Anlieger finanzielle Nachteile. Sie müssten neue Visitenkarten und Geschäftsunterlagen drucken und außerdem alle Kunden benachrichtigen.
Zum anderen, so lautet die Argumentation des Anwalts Raimund Körner, habe der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg die Vorschrift missachtet, nach der Umbenennungen in zentraler Lage der Stadt unter Vorbehalt eines Senatsbeschlusses stünden. Der Senat sei zuständig, wenn eine Straße nach einer Person benannt wird, "die sich um das demokratische Gemeinwesen in herausragendem Maße verdient gemacht hat", erklärte der Anwalt der Klägergemeinschaft der taz.
Bezirksbürgermeister Franz Schulz verweist auf eine Stellungnahme der Berliner Senatsverwaltung. Diese hatte sich im Vorfeld des Verfahrens bezüglich der Umbenennung bereits für nicht zuständig erklärt. Zudem beruft sich der Bezirk auf das Straßenrecht zur "Behebung einer Doppelbenennung". Neben der Kochstraße im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg gibt es auch noch eine Kochstraße im Bezirk Tempelhof-Schöneberg. Und diese "Behebung" liege "im Bereich der bezirklichen Zuständigkeit", sagte Schulz. Scheitern die Anlieger heute mit ihrer Klage, bleibt noch das Berufungsverfahren vor dem Berliner Oberverwaltungsgericht.
THILO KNOTT
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