Geklagt darüber, dass hierzulande viel zu wenige Menschen einen Organspenderausweis bei sich tragen, wird schon seit langem. Daran hat auch das seit 1997 gültige Transplantationsgesetz nichts verändert. Damals schon wurde besonders heftig darüber gestritten, ob ein für hirntot erklärter Patient überhaupt als Organspender in Frage kommen darf. Denn Hirntod ist nicht einfach gleichzusetzen mit dem Tod. Das Unbehagen über diese eigens für das Transplantationswesen geschaffene Todesdefinition sitzt tief. Um hier Zweifel auszuschalten, hat der Gesetzgeber extra festgelegt, dass die Diagnose für Hirntod von "zwei dafür qualifizierte Ärzte zu treffen" ist, die den Organspender "unabhängig voneinander" untersucht haben. Sollte der Hannoveraner Neurologe Hermann Deutschmann damit Recht haben, dass ein großer Teil der Erstdiagnose "hirntot" in der zweiten Untersuchung nicht bestätigt werden konnte, ist das eigentlich eine Katastrophe für die auf Hirntote angewiesene Transplantationsmedizin. Hier ist vor allem die für die Verteilung und Akzeptanz der Organspenden zuständige Deutsche Stiftung Organspende (DSO) gefragt. Warum zum Beispiel wird nicht flächendeckend untersucht und veröffentlicht, inwieweit bei der Hirntod-Feststellung die Erst- und Zweitdiagnosen übereinstimmend sind? Und wenn das nicht der Fall ist, was ist die Ursache für diese Diskrepanz? Solange hier nicht für Transparenz gesorgt wird, ist jeder Versuch, die Akzeptanz von Organspenden zu erhöhen, zum Scheitern verurteilt.
WOLFGANG LÖHR
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