VON GEORG LÖWISCH
Auf den Zigarettenschachteln ist ein kleiner Indianerhäuptling zu sehen. Er zieht an einer Pfeife, die Marke heißt "Natural American Spirit". Wenn Bioshampoo und Biowürstchen ziehen, dachten sich wohl die Macher der Kippen, dann braucht man Biozigaretten nicht zu verstecken: "Natural American Spirit": "100 % Bio Tabak" warben sie auf Flugblättern. "Biologisch abbaubarer Papierfilter - Tabak ohne Zusatzstoffe" stand darauf. Abgebildet war auch eine der Indianer-Schachteln, die gesetzlich vorgeschriebene "Rauchen kann tödlich sein"-Warnung darauf verschwand ein wenig hinter einem anderen Hinweis: "Biologisch abbaubarer Papierfilter - Tabak ohne Zusatzstoffe."
Solcherart Werbung ist verboten und hat zu unterbleiben, befand nun das Hamburger Landgericht. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, aber der Bundesverband der Verbraucherzentralen, der die Zigarettenhersteller verklagte, hat den Erfolg schon per Pressemitteilung verkündet. "Wir freuen uns", sagte auch Johannes Spatz vom Berliner Forum Rauchfrei. Er gab der Verbraucherzentrale den Tipp.
Der Reihe nach: Die "Santa Fe Natural Tobacco Company: Germany" sitzt in Hamburg-Altona. Sie gibt sich heftig um die Harmonie von Mensch und Natur bemüht: Der Mensch sei abhängig von der Natur, schreibt das Unternehmen in einer Selbstdarstellung: "Schon deshalb denken wir wieder darüber nach, wie wir besser mit uns und unserer Natur umgehen können." Das Ergebnis des Nachdenkens steckt in der Schachtel mit dem Indianerhäuptling. Es gibt unterschiedliche Marken in unterschiedlich farbigen Päckchen: Perique, Organic, Organic Blend. "Tabak in seiner Ursprünglichkeit ist unsere Verpflichtung."
Hinter der Firma steckt der Zigarettenkonzern Reynolds. Der Hersteller aus den USA gehört dort zu den größten Herstellern. Wie viel seine deutsche Biosparte verkauft, will der Geschäftsführer der Firma, Bernd Michahelles, nicht sagen. Aber offenbar lohnt sich der Biodreh: Aus einem "ambitionierten 3-Mann-Team", heißt es auf www.americanspirit-info.de, sei eine Firma mit 22 Mitarbeitern geworden.
Zigarettenverkäufer, die auf der Biowelle surfen - das fanden die Juristen der Verbraucherzentrale nicht so lustig. Sie gingen gegen die Reklame für die Zigaretten mit dem Indianerhäuptling vor: Unter dem Begriff "Bio" verstehe der Verbraucher, dass ein Produkt aus ökologischem Anbau stamme und möglichst naturbelassen produziert werde, schrieben die Anwälte der Verbraucherschützer in ihrer Klageschrift. Dies über Zigaretten zu behaupten, sei aber in Deutschland verboten: "Die Verwendung des Begriffs ,Biotabak' kann den Verbraucher daher zu der irrigen Annahme verleiten, der Konsum einer diesen Tabak beinhaltenden Zigarette sei gesundheitlich unbedenklicher, als es sonst bei einer Zigarette der Fall ist." Die Verbraucher kauften doch Bioprodukte deshalb, weil sie sich gesundheitsbewusst ernähren wollten.
Die Verkäufer in Hamburg-Altona wollen sich zu dem Verfahren äußern. Erst müsse die schriftliche Urteilsbegründung ausgewertet werden.
Der Streit: In Baden-Württemberg regieren CDU und FDP. Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu den Rauchverboten tobte in der CDU ein Streit darüber, ob das Qualmen in Gaststätten ausnahmslos verboten werden soll oder ob es neben abgetrennten Raucherzimmern auch reine Raucherkneipen geben soll. Lösungen dazwischen widersprächen dem Urteil.
Das Ergebnis: Die raucherfreundlichen CDUler haben nun mithilfe der FDP gewonnen. Nun dürfen sich Einraumkneipen zu Raucherlokalen erklären, wenn ihr Gastraum kleiner als 75 Quadratmeter ist, nur Erwachsene Zutritt haben und ausschließlich "nicht zubereitete kalte Speisen" angeboten werden. "Saitenwürstchen kalt sind erlaubt, warm nicht", präzisierte Ministerpräsident Günther Oettinger. Damit hat die FDP nach Niedersachsen in einem zweiten Land die laxere Regel durchgesetzt, in NRW dürfte es auch so kommen. LÖW
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