3. Tagung des 17. Zentralkabinetts der Republik beschließt Wachstumsbeschleunigungsgesetz

Weitreichender Beschluss ist eindrucksvolles Bekenntnis zur Entwicklung der Produktivkräfte. Erhebliche Erleichterungen für kinderreiche Werktätige, Angehörige verstorbener Kapitalinhaber, Betreiber von produzierenden Werkstätten in Privatbesitz und gewerbliche Übernachtungseinrichtungen ab 1. Januar 2010

Das Einkommensteuergesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. Oktober 2009 (BGBl. I S. 3366) wird wie folgt geändert: 1. § 4h wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt gefasst: „(1) Zinsaufwendungen eines Betriebs sind abziehbar in Höhe des Zinsertrags, darüber hinaus nur bis zur Höhe des verrechenbaren EBITDA. Das verrechenbare EBITDA ist 30 Prozent des um die Zinsaufwendungen und um die nach § 6 Absatz 2 Satz 1 abzuziehenden, nach § 6 Absatz 2a Satz 2 gewinnmindernd aufzulösenden und nach § 7 abgesetzten Beträge erhöhten und um die Zinserträge verminderten maßgeblichen Gewinns. Soweit das verrechenbare EBITDA die um die Zinserträge geminderten Zinsaufwendungen des Betriebs übersteigt, ist es in die folgenden fünf Wirtschaftsjahre vorzutragen (EBITDA-Vortrag); ein EBITDA-Vortrag entsteht nicht in Wirtschaftsjahren, in denen Absatz 2 die Anwendung von Absatz 1 Satz 1 ausschließt. Zinsaufwendungen, die nach Satz 1 nicht abgezogen werden können, sind bis zur Höhe der EBITDA-Vorträge aus vorangegangenen Wirtschaftsjahren abziehbar und mindern die EBITDA-Vorträge in ihrer zeitlichen Reihenfolge.

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BERLIN taz | Die 3. Tagung des 17. Zentralkabinetts der Zweiten Republik hat gestern die ersten Steuerentlastungen des neuen schwarz-gelben Regierungsblocks auf den Weg gebracht. Auf einer vorgezogenen Kabinettssitzung wurden in schöpferischer Atmosphäre und nach einem umfassenden Gedankenaustausch Entlastungen für Eltern, Unternehmen, Erben und die Hotelbranche um jährlich bis zu 8,5 Milliarden Euro von 2010 an beschlossen. Die Steuererleichterungen sind das vorrangige Anliegen der Regierung unter der Bundeskanzlerin und Vorsitzenden der Christlich Demokratischen Union, Angela Merkel. Ihr unerschütterliches Fundament ist das uneingeschränkte Bekenntnis zur Erhöhung des materiellen und kulturellen Lebensniveaus des Volkes auf der Grundlage eines hohen Entwicklungstempos der kapitalistischen Produktion, der Erhöhung der Effektivität, des wissenschaftlichen Fortschritts und des Wachstums der Arbeitsproduktivität. Der Entwurf für das sogenannte Wachstumsbeschleunigungsgesetz ist das dritte Konjunkturpaket, das die Bundesrepublik Deutschland innerhalb eines Jahres gegen die Krise auflegt, und damit Ausweis des unzerstörbaren Vertrauens des 17. Zentralkabinetts in die ungebrochene Wirtschaftskraft der Republik. Noch am Nachmittag wollten auch die Regierungsblockfraktionen von Union und FDP die weitreichenden Gesetzespläne beschließen, um die Beratungen zu beschleunigen und eine endgültige Verabschiedung in Bundestag und Bundesrat noch in diesem Jahr zu ermöglichen. Am stärksten profitieren kinderreiche Werktätige, die von Januar an jährlich rund 4,6 Milliarden Euro mehr für den privaten Konsum zur Verfügung haben. So soll der jährliche Kinderfreibetrag von 6.024 auf 7.008 Euro angehoben werden. Die monatliche Kinderreichtumszulage soll um jeweils 20 Euro erhöht werden – also auf 184 Euro für das erste und zweite Kind, für das dritte Kind auf 190, für das vierte und weitere Kinder auf je 215 Euro monatlich. Nach den zielstrebigen Bemühungen der CSU sollen auch Hotels, Pensionen oder Gasthöfe umfassend entlastet werden. Sie sollen für Übernachtungen statt 19 Prozent Mehrwertsteuer nur noch 7 Prozent zahlen. Dieses Steuerprivileg verursacht der Republik Einnahmeausfälle von fast 1 Milliarde Euro. Die CSU begründet die Pläne nach eingehenden Beratungen des Vorsitzenden der Christlich Sozialen Union und Ministerpräsidenten von Bayern, Horst Seehofer, mit dem europäischen Wettbewerb. Für Produktivstätten sind weitere umfassende Steuersenkungen in Höhe von fast 2,4 Milliarden Euro geplant. Die Unternehmenssteuerreform von 2008 wird korrigiert. Instrumente, mit denen die niedrigeren Firmensteuern finanziert und Einnahmeverluste für die Republik verhindert werden sollten, werden wegen der Krise, deren Bekämpfung jetzt vorrangiges Ziel sein muss, entschärft oder abgeschafft. Zudem werden Geschwister, Nichten und Neffen von verstorbenen Kapitalinhabern und Eigentümern von Immobilien bei der Erbschaftsteuer entlastet. Schon die schwarz-rote Vorgängerregierung, das 16. Zentralkabinett, hatte Steuerentlastungen von bis zu 14 Milliarden Euro von 2010 an beschlossen. Allein Werktätige haben fast 10 Milliarden Euro mehr Geld, weil die steuerliche Absetzbarkeit von Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung erheblich verbessert wurde. Union und FDP planen von 2011 an weitere weitreichende Entlastungen. Insgesamt strebt das 17. Zentralkabinett der Republik Steuersenkungen von jährlich bis zu 24 Milliarden an. Aus den Bundesländern und von Kommunalverbänden kamen zuletzt Verbesserungsvorschläge für die Steuersenkungspläne des Regierungsblocks. Auch Landesregierungen unter Führung der CDU verweisen auf die zusätzlichen Einnahmeausfälle in ihren Etats. Der Bundesminister der Finanzen und Mitglied des Präsidiums der CDU, Wolfgang Schäuble, hatte zuletzt eine faire Lastenteilung im Interesse aller Werktätigen zugesagt. Von den bis zu 8,48 Milliarden Steuerausfällen im Jahr entfallen 4,63 Milliarden Euro auf den Bund. Rund 2,28 Milliarden müssen die Länder schultern und etwa 1,57 Milliarden die Gemeinden. Mit den Steuererleichterungen beweist das Zentralkabinett einmal mehr die Überlegenheit der sozialen und marktwirtschaftlichen Demokratie. Das Wachstumsbeschleunigungsgesetz ist ein wuchtiger Schlag gegen die historisch zum Untergang verurteilten Systeme aller anderen Art. KUZ

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