Ein wenig mehr Demokratie

URTEIL Gesamter Bundestag muss über Euro-Rettung entscheiden. Kleine Geheimrunde bleibt aber in Ausnahmefällen erlaubt

KARLSRUHE taz | Es ist ein typisches Karlsruher Kompromiss-Urteil. Der Bundestag muss die milliardenschweren Entscheidungen zur Eurorettung grundsätzlich mit allen Abgeordneten im Plenum treffen, entschieden die Richter am Dienstag. In Ausnahmefällen, wenn es um die Geheimhaltung von Maßnahmen vor Spekulanten geht, darf der Bundestag seine Befugnisse aber auch an ein kleines neunköpfiges Sondergremium delegieren.

Das Gesetz war im September von CDU/CSU, FDP, SPD und Grünen beschlossen worden. Geklagt hatten die SPD-Abgeordneten Peter Danckert und Swen Schulz. Die beiden Parlamentarier freuten sich über das Urteil. Das Gericht habe klargestellt, „dass ein Gremium aus nur neun Abgeordneten nicht ausreicht, um das Volk zu repräsentieren“.

Für die Linke sagte ihr Justiziar Wolfgang Neskovic: „Das Gericht hat die Abgeordneten wieder einmal vor der Selbstentmündigung bewahrt.“

Auch Finanzstaatssekretär Steffen Kampeter (CDU) zeigte sich mit dem Urteil zufrieden. Die Regierung bleibe handlungsfähig, sagte er in Karlsruhe.

Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) erklärte, die Lösung der Richter sei „plausibel“. Der Bundestag werde das Gesetz über den Stabilitätsmechanismus nun „nachjustieren“. Er hoffe, dass es wieder eine große Mehrheit gebe. Die Grüne Priska Hinz freute sich, dass das Neuner-Gremium weiter beim Ankauf von Staatsanleihen eingeschaltet werden kann. Dies sei seine wichtigste Aufgabe gewesen. Auch FDP-Mann Otto Fricke sah das Neuner-Gremium als „grundsätzlich verfassungskonform“ bestätigt. CHR

Der Tag SEITE 2

Meinung + Diskussion SEITE 12