Abfuhr für Zschäpe

NSU-PROZESS Angeklagte muss Pflichtverteidiger behalten, sagt Gericht

MÜNCHEN rtr/taz | Im Prozess um die Morde der rechtsextremen NSU muss die Hauptangeklagte Beate Zschäpe ihre Pflichtverteidiger behalten. Zschäpes Antrag auf Abberufung ihrer drei Anwälte werde vom Oberlandesgericht abgelehnt, sagte der Vorsitzende Richter Manfred Götzl am Dienstag zu Beginn des 129. Verhandlungstags in München. Die 39-Jährige hatte in dem Prozess in der vergangenen Woche überraschend erklären lassen, sie habe zu ihren Verteidigern kein Vertrauen mehr. Zschäpe habe in ihrer schriftlich nachgereichten Begründung nicht darlegen können, dass das Verhältnis nachhaltig gestört sei.

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