Strafe für Polizisten: keine

STUTTGART 21 Gericht stellt Prozess um Wasserwerfereinsatz wegen geringer Schuld der angeklagten Beamten ein. Gegen den Expolizeichef wird noch ermittelt. „Da wird es interessant“, sagt der Mann, der damals fast erblindete

STUTTGART taz/dpa | Das Landgericht Stuttgart hat den Prozess um den Wasserwerfereinsatz gegen Stuttgart-21-Demonstranten im Herbst 2010 eingestellt, weil nur eine geringe Schuld der beiden angeklagten Polizeiführer zu erkennen gewesen sei. Staatsanwaltschaft und Angeklagte stimmten dem Vorschlag der Richterin zu, den Prozess gegen die Zahlung von 3.000 Euro je Angeklagten einzustellen. Bei der Räumung des Schlossgartens für Bauarbeiten zum Bahnprojekt Stuttgart 21 erlitten mehr als 160 Menschen Verletzungen – darunter Dietrich Wagner, dessen Augen getroffen wurden. Das Vorgehen der Polizei habe sein „Vertrauen in unseren Staat radikal erschüttert“, sagte Wagner der taz. Nach der Einstellung des Verfahrens gegen die beiden Polizisten warte er nun darauf, was bei den Ermittlungen gegen den damaligen Polizeipräsidenten Siegfried Stumpf herauskomme. „Da wird es interessant.“

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