Asyl für Deserteure: schwierig

KRIEG & RECHT EU-Gericht setzt hohe Hürden, auch für US-Soldat Shepherd

LUXEMBURG epd/taz | Die Entscheidung über den Asylantrag des US-Irakkriegsdeserteurs André Shepherd in Deutschland ist weiter offen. Soldaten könnten Asylanspruch haben, wenn die Desertion für sie die einzige Möglichkeit ist, die Beteiligung an Kriegsverbrechen zu umgehen, entschied der Europäische Gerichtshof. Ob dies bei Shepherd der Fall war, beantwortete der EuGH aber nicht, sondern verwies den Fall zurück an das Verwaltungsgericht München. Der EuGH schloss in seiner Entscheidung Kriegsverbrechen dann aus, wenn der Einsatz auf ein UN-Mandat zurückgeht. Die UN hatten für den Irakkrieg zwar kein Mandat erteilt, Ende 2003 aber die US-amerikanischen, britischen und polnischen Truppen zum Verbleib ermächtigt.

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