Verantwortlichkeiten bei Ehec: Das Behörden-Bingo

Wer ist eigentlich für Ehec zuständig? Viele Behörden mit vielen Kompetenzen. Die bekannteste: das Robert-Koch-Institut. Und es gibt noch hunderte weitere. Ein Überblick.

Wer hat was zu sagen? Gesundheitsminister Bahr und Verbraucherministerin Aigner. Bild: dpa

BERLIN taz | Für den Kampf gegen übertragbare Krankheiten sind in Deutschland hunderte Behörden zuständig. Die bekannteste ist das Robert-Koch-Institut (RKI) in Berlin.

Sein Auftrag: Konzepte entwickeln, um Krankheiten zu erkennen und ihre Ausbreitung zu verhindern. Allerdings kann die Bundesbehörde nicht von sich aus Patienten untersuchen oder befragen. Denn Gesundheit ist Ländersache. Deshalb darf das RKI, einst aus dem Bundesgesundheitsamt hervorgegangen, nur auf "Ersuchen der obersten Landesgesundheitsbehörde" zuständige Stellen beraten.

Eingeschränkt ist die Kompetenz des RKI auch, falls von Tieren auf den Menschen übertragbare Seuchen und Lebensmittelvergiftungen durch Mikroben betroffen sind. Dann muss das RKI das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) beteiligen. Diese Bundesbehörde ist darauf spezialisiert, vor ungesunden Lebensmitteln zu warnen. In der aktuellen Ehec-Welle riet es gemeinsam mit dem RKI, Tomaten, Gurken und Blattsalat nicht roh zu verzehren.

Koordinieren kann zudem das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL). Weil sowohl RKI als auch BfR und BVL mitmischen, sind in Sachen Ehec auch zwei Bundesminister von der Partie: BfR und BVL unterstehen dem Verbraucher- und das RKI dem Gesundheitsministerium.

Kollidierende Kompetenzen

Auch das Bundesinstitut für Risikobewertung hat das Problem, dass seine Kompetenzen ständig mit denen der Länder kollidieren, und muss stets auf Proben etwa von möglicherweise verseuchten Nahrungsmitteln aus den Ländern warten. Wenn Produkte zurückgerufen werden, kümmern sich die Behörden vor Ort darum, nicht das BfR. Die können auch selbst davor warnen, bestimmte Lebensmittel zu essen – so wie Niedersachsen gerade vor Sprossen gewarnt hat.

In den Ländern selbst sind zunächst die für Gesundheit und Verbraucherschutz zuständigen Ministerien am Drücker, die sich ihrerseits auf ihre Landesämter verlassen. Niedersachsen etwa hat ein Landesamt für Verbraucherschutz und ein Landesgesundheitsamt. Diese Behörden wiederum greifen auf Stellen in den Kommunen und Landkreisen zurück. Die sind es, die meldepflichtige Erkrankungen registrieren, mit den Ärzten reden oder die Isolierung von Kranken anordnen.

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