In sechs Phasen zum neuen Standort

ATOMMÜLL In die Suche nach einem neuen Endlager sollen Bundestag und Bundesrat regelmäßig eingebunden werden

BERLIN taz | Sofern es gelingt, den Streit über die Zukunft von Gorleben auszuräumen, kann die Endlagersuche neu beginnen. Bund und Länder haben sich dafür am Donnerstag auf einen Zeitplan geeinigt und auf ein Konzept, wie das Verfahren laufen soll. „Die Standortsuche soll am Kriterium der bestmöglichen Sicherheit orientiert sein“, heißt es darin.

Das Verfahren soll „wissenschaftsbasiert“ sein, und „Transparenz und Partizipation der Bürgerinnen und Bürger“ sollen „bei allen Verfahrensschritten“ gegeben sein. Dazu soll eine „beratende Kommission mit Vertretern der gesellschaftlichen Gruppen“ den Prozess begleiten.

Das Verfahren sieht sechs Phasen vor:

Bis Mitte 2012 sollen die einzelnen Verfahrensschritte, der institutionelle Rahmen sowie die Finanzierung und die Bürgerbeteiligung in einem Gesetz von Bundestag und Bundesrat verabschiedet werden.

Bis Mitte 2013 sollen Entscheidungskriterien für Endlagerstandorte erarbeitet und in einem weiteren Bundesgesetz fixiert werden. Dazu gehören Sicherheitsanforderungen und die Frage, inwieweit der Atommüll bei Bedarf aus dem Lager wieder herausgeholt werden kann.

Bis Ende 2014 sollen ungeeignete Gebiete ausgeschlossen und mehrere Standorte in unterschiedlichen geologischen Regionen für eine oberirdische Erkundung ausgewählt und per Gesetz bestätigt werden.

Bis Ende 2019 läuft die oberirdische Erkundung, an deren Ende ein oder mehrere Standorte für die untertägige Erkundung vorgeschlagen und per Gesetz bestimmt werden.

Noch nicht terminiert sind die darauf folgenden Schritte: die untertägige Erkundung der festgelegten Standorte, sodann die Auswahl und schließlich die Genehmigung, Errichtung und Inbetriebnahme des Endlagers.

Dieser Plan von Bund und Ländern ähnelt einem früheren Vorschlag, den der von der rot-grünen Bundesregierung im Jahr 1999 eingesetzte Arbeitskreis Endlagerung erarbeitet hatte. Die Ergebnisse waren seinerzeit nicht umgesetzt worden, weil man sich nicht einigen konnte, wer die Kosten für ein neues Suchverfahren trägt, und weil es in den unionsgeführten Bundesländern keine Bereitschaft zu einer neuen Standorterkundung gab. Die Kosten des Suchverfahrens schätzt das Bundesumweltministerium auf ungefähr 400 Millionen Euro pro Standort. In Gorleben sind bisher 1,6 Milliarden ausgegeben worden. MKR