MOSKAUER GEISELDRAMA
: Russland muss Opfer entschädigen

STRASSBURG | Der russische Staat muss Opfern des Geiseldramas in einem Moskauer Theater mit 167 Toten aus dem Jahr 2002 Schadensersatz zahlen. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg verurteilte die Regierung in Moskau, 64 Kläger – Opfer und Angehörige von Toten – mit insgesamt 1,25 Millionen Euro zu entschädigen. Die Befreiungsaktion der russischen Sicherheitskräfte sei schlecht vorbereitet und durchgeführt worden, hieß es in der Urteilsbegründung.

Tschetschenische Terroristen hatten das Theater überfallen und Hunderte Menschen über Tage als Geiseln genommen. Bei der Erstürmung wurden die etwa 50 tschetschenischen Geiselnehmer getötet. Durch eingesetztes Narkosegas kamen jedoch auch zahlreiche Geiseln ums Leben. Die Befreiungsaktion bewerteten die Richter als Verstoß gegen das Recht auf Leben der EU-Menschenrechtskonvention. Das Gericht wies jedoch einen Großteil der Forderungen der Kläger zurück. Die hatten über unverhältnismäßige Brutalität der Sicherheitskräfte und eine unzureichende medizinische Versorgung der Opfer geklagt. (dpa)