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Noch am Freitagabend sollten beim Bundesverfassungsgericht mehr als 12.000 Verfassungsbeschwerden, zwei Organklagen und eine Reihe von Anträgen auf Erlass einer einstweiligen Anordnung eingereicht werden. Mit Letzteren soll dem Bundespräsidenten untersagt werden, vor einer Entscheidung des Verfassungsgerichts die Vertragswerke zu unterzeichnen.
Die Kläger, unter ihnen der CSU-Bundestagsabgeordnete Peter Gauweiler, die frühere Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin (SPD) und alle Bundestagsabgeordneten der Linken, kritisieren eine Aufgabe deutscher Souveränität, die vom Grundgesetz nicht gedeckt sei.
Gerügt wird eine "Grundrechtsverletzung durch unterlassene Volksabstimmung". Die vorgesehenen tiefgreifenden Veränderungen seien auch mit Zweidrittelmehrheit im Bundestag nicht statthaft. (dapd)
Der Historiker Christian Gerlach hat extrem gewalttätige Gesellschaften untersucht. Sein Ergebnis: Auch die Zivilbevölkerung kann Auslöser von Massengewalt sein.

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