Maßregelvollzug für Gustl Mollath: Jährlich wird geprüft und angeordnet

Jährlich muss geprüft werden, ob Mollath noch gefährlich und die Unterbringung verhältnismäßig ist. Nun soll es dazu ein neues Gutachten geben.

Daueraufgabe für die Justiz: Regelmäßig muss entschieden werden, ob Mollath in der Psychiatrie bleiben muss. Bild: dpa

FREIBURG taz | Der Kampf um die Freiheit von Gustl Mollath findet auf zwei Ebenen statt: Zum einen versuchten seine Anwälte die ursprüngliche Psychiatrie-Einweisung im Jahr 2006 anzugreifen. Ihr Antrag auf eine Wiederaufnahme des damaligen Verfahrens ist jetzt vorerst gescheitert.

Daneben muss aber auch jedes Jahr überprüft und erneut angeordnet werden, ob er in der Psychiatrie bleiben soll. Dabei wird untersucht, ob Mollath weiterhin als gefährlich gilt und ob die weitere Klinikunterbringung noch verhältnismäßig ist. Auch gegen diese Fortdauer-Entscheidungen geht Mollath mit seinen Unterstützern seit 2011 vor.

Zwar hat das Oberlandesgericht (OLG) Bamberg die Fortdauer-Entscheidung des Landgerichts Bayreuth für das Jahr 2011 bestätigt, aber Mollaths Anwalt Michael Kleine-Cosack hat im Januar 2012 dagegen Verfassungsbeschwerde erhoben. Nach Informationen der taz will das Bundesverfassungsgericht hierüber voraussichtlich in den kommenden Wochen entscheiden.

In der Verfassungsklage kritisieren die Anwälte, dass die Gefahr, die angeblich von Mollath ausgehe, nicht konkretisiert und ausreichend belegt sei. Mit zunehmender Zeit in der Psychiatrie werde die Unterbringung auch immer unverhältnismäßiger und der Freiheitsanspruch Mollaths immer größer. Zudem könne eine eventuelle Gefahr auch mit milderen Mitteln, etwa Auflagen, abgewehrt werden.

Warten auf ein neues Gutachten

Im Juni 2013 hat das Landgericht Bayreuth erneut die Fortdauer der psychiatrischen Unterbringung von Mollath angeordnet. Es gebe keine neue Entwicklung, so die Richter, weil sich Mollath jeder Therapie verweigere. Auch hiergegen hat Mollath Rechtsmittel eingelegt. Da er nicht krank sei, müsse er auch an keiner Therapie teilnehmen.

Die Beschwerde hatte zumindest teilweise Erfolg. Mitte Juli entschied das OLG Bamberg, dass bei der Gefährlichkeitsprognose nicht einfach auf alte Gutachten abgestellt werden könne. Das Landgericht Bayreuth müsse ein neues Gutachten einholen. Das wiederum kann dauern. Sollten die Richter dann an der Psychiatrieanordnung festhalten, will Anwalt Kleine-Cosack auch hiergegen Verfassungsbeschwerde einlegen.

Parallel hierzu ist eine politische Diskussion über den psychiatrischen Maßregelvollzug entbrannt: Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) hat vorgeschlagen, die Begutachtung der in die Psychiatrie eingewiesenen Straftäter zu verbessern. Schon nach zwei (statt bisher fünf) Jahren soll ein externer Gutachter beigezogen werden, der den Betroffenen nicht selbst behandelt.

Nach sechs Jahren Unterbringung sollen sogar zwei externe Gutachter einbezogen werden. Nach acht Jahren soll die Unterbringung nur fortgeführt werden, wenn Straftaten drohen, die die Opfer seelisch oder körperlich erheblich schädigen.

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