Taxifahrer als Schleuser verurteilt

Als Chauffeur an der Grenze hätte er die Ausweise seiner Passagiere überprüfen sollen

STOCKHOLM taz ■ Ein Taxifahrer, der Fahrgäste aus Nicht-EU-Ländern innerhalb der EU über eine Grenze befördert, ohne sich vergewissert zu haben, dass diese gültige Ausweispapiere haben, kann sich der illegalen Schleusertätigkeit schuldig machen. Das dänische Landgericht in Sønderborg bestätigte mit dieser Entscheidung ein erstinstanzliches Urteil. Und verurteilte einen 40-jährigen Taxifahrer aus Flensburg wegen vorsätzlicher Beihilfe zur illegalen Einreise zu einer Haftstrafe von 50 Tagen. Jörg Ridder hatte am 3. Januar 2008 drei Afghanen über die deutsch-dänische Grenze bei Flensburg-Padborg gefahren. Bei einer Polizeikontrolle in Dänemark war aufgefallen, dass die Fahrgäste keine gültigen Einreisepapiere hatten.

Der „Fall Ridder“ erregte Aufsehen und schaffte es sogar in eine ZDF-Talkshow. Es gab Demonstrationen und Blockadeaktionen von Taxi-KollegInnen. Lars Nauheimer, dänischer Verteidiger von Ridder, meinte zum Urteil: „Ich finde nicht, dass Taxifahrer die Aufgabe haben, Hilfsgrenzpolizisten zu sein.“ Er kündigte an, das oberste dänische Gericht anrufen zu wollen. RWO