SCHWEIZ
: Genitalverstümmelung künftig verboten

GENF | In der Schweiz ist die Verstümmelung weiblicher Genitalien ab Sonntag ausdrücklich im Strafrecht verboten. Täter müssen mit bis zu zehn Jahren Haft rechnen, teilte die Regierung in Bern mit. Laut der neuen Bestimmung im Schweizer Strafgesetzbuch liegt die Verjährungsfrist bei 15 Jahren. Eine Genitalverstümmelung ist auch dann verboten, wenn eine volljährige Person sich mit dem Eingriff einverstanden erklärt. In Deutschland existiert keine eigene Strafnorm, die die Verstümmelung weiblicher Genitalien verbietet. (epd)