Rechter Parteitag untersagt

JUSTIZ Pro Deutschland wollte am Samstag im Gemeinschaftshaus Lichtenrade tagen

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat einen Bundesparteitag von „Pro Deutschland“ am Samstag in Tempelhof-Schöneberg untersagt. Die rechtspopulistische Partei wollte im bezirkseigenen Gemeinschaftshaus Lichtenrade tagen. Das Bezirksamt gestatte generell nur Kreis- und Bezirksverbänden die Nutzung seiner Räume, so das Gericht. Die Ablehnung der Raumanfrage sei nicht willkürlich. In einer zweiten Entscheidung befand das Gericht, dass eine Erwähnung von „Pro Deutschland“ in Verfassungsschutzberichten rechtmäßig sei. Anhaltspunkte für Bestrebungen der Partei gegen die Verfassung seien „angemessen“ dargestellt worden. (taz)