Immobilienberatung: Heilmann legt Fünf-Punkte-Plan vor

Neuer Senator für Justiz und Verbraucherschutz will bessere Aufklärung, Pflicht zu Wohnungsbesichtigung und neutraler Beratung. Grüne und Linke sind davon angetan.

Maklerangebote: Senat will bei der Suche nach Eigentum helfen Bild: dpa

Einen Tag nach seinem Vorstoß zu besserem Schutz bei Immobiliengeschäften hat der neue Senator für Justiz und Verbraucherschutz, Thomas Heilmann (CDU), einen Fünf-Punkte-Katalog vorgestellt. Dazu gehören bessere Aufklärung und Beratungspflicht vor dem Kauf von Wohnungen. Die oppositionellen Fraktionen von Grünen und Linkspartei begrüßten das Vorgehen. Die Grünen wollen in der Parlamentssitzung nächste Woche auch eigene Vorschläge einbringen, zu denen eine "Aufklärungsoffensive" gehört.

Im Rechtsausschuss des Abgeordnetenhauses berichtete Heilmann am Mittwoch von einem Gespräch mit dem Vorsitzenden der Justizministerkonferenz der 16 Bundesländer, Jörg-Uwe Hahn (FDP). Man sei überein gekommen, dass man dem betrügerischen Handel mit überteuerten Wohnungen, sogenannten Schrottimmobilien, zusammen ein Ende bereiten müsse - das Problem sei nicht auf Berlin beschränkt. Heilmann nannte ein Beispiel, in dem Nürnberger Anleger marode Häuser in Leipzig erwarben. Die Minister tagen nächstes Mal im Juni.

Als erste von fünf Maßnahmen nannte der Senator verbesserte Aufklärung - nicht nur von Verbrauchern, sondern auch von Notaren und Banken. Zweitens will er sicher stellen, dass die Käufer den Vertrag 14 Tage vor der Beurkundung beim Notar in der Hand haben - die Notare sollen ihn selbst übersenden. Heilmann zeigte sich aber selbst skeptisch, ob das wirklich wirkt: Vielen Rechtsunkundigen helfe es auch nicht, wenn die Papiere rechtzeitig vorliegen.

Drittens will der Senator eine Besichtigung erzwingen - viele Geschädigte kauften eine Wohnung, ohne sie angesehen zu haben. Ein vierter Punkt sind Gutachten zum tatsächlichen Wert. Letzte Überlegung ist eine Pflicht zur Beratung durch neutrale Dritte - die Hausbank, den Steuerberater oder die Verbraucherschutzzentrale. Die sollen genau in den Vertrag schauen und könnten einem Kaufwilligen dann schon mal nahelegen, dass 700 Euro monatliche Abzahlung bei 1000 Euro Nettoeinkommen nicht zu stemmen sind.

Heilmann betonte ausdrücklich, dass diese fünf Maßnahmen nur erste und noch nicht abgeschlossene Überlegungen seien und lud im Ausschuss zur Mitarbeit ein. "Vielleicht kommt noch eine sechste und siebte, dem werde ich mich nicht verschließen."

Einmal zahlen
.

Fehler auf taz.de entdeckt?

Wir freuen uns über eine Mail an fehlerhinweis@taz.de!

Inhaltliches Feedback?

Gerne als Leser*innenkommentar unter dem Text auf taz.de oder über das Kontaktformular.

Bitte registrieren Sie sich und halten Sie sich an unsere Netiquette.

Haben Sie Probleme beim Kommentieren oder Registrieren?

Dann mailen Sie uns bitte an kommune@taz.de.