PROFESSOREN
: Senat wartet ab

Nach dem Karlsruher Urteil, wonach hessische Professoren zu schlecht bezahlt werden, sind Konsequenzen für Berlin noch offen. „Wir kennen noch nicht die genaue Urteilsbegründung“, sagte Matthias Gille als zuständiger Sprecher der Senatswissenschaftsverwaltung. Das Bundesverfassungsgericht hatte die hessische Regelung zur Bezahlung von Hochschullehrern für verfassungswidrig erklärt, weil sie gegen das Prinzip der angemessenen Bezahlung von Hochschullehrern verstoße. Auch Berlin bezahlt seinen Professoren vergleichsweise wenig. (dpa)

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