U2-Schaden landet vor Gericht

Nach der Beeinträchtigung des U-Bahn-Verkehrs infolge eines Wassereinbruchs auf einer Baustelle am Leipziger Platz haben die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) ein gerichtliches Beweisverfahren eingeleitet. Beim Landgericht sei die Bestellung eines Sachverständigen beantragt worden, um die Ursachen und Folgen des sogenannten Grundbruchs Ende März klären zu lassen, sagte ein BVG-Sprecher am Freitag. Festgestellt werden soll insbesondere, ob die Schäden durch mangelhafte Planungen und Bauarbeiten entstanden, mit denen der Investor, die HGHI Leipziger Platz GmbH, Unternehmen beauftragt hatte. Seit dem Wassereinbruch ist der U-Bahn-Verkehr zwischen Potsdamer Platz und Mohrenstraße in beiden Tunnelröhren eingestellt. Eine Wiederaufnahme des Betriebs würde von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung erst gestattet, wenn die Ursachen des Schadensfalls ermittelt und die Stand- und Betriebssicherheit des Tunnels nachgewiesen sei, erklärte die BVG. (dapd)