Zu viel Fantasie

JUSTIZ Mehmet B. soll seine Exfreundin dazu gezwungen haben, seinen Bruder zu heiraten – für eine Aufenthaltsgenehmigung. Er wurde freigesprochen

Mandy T. mochte gestern keine Interviews geben. Dabei hatte die pummelige Frau, die als Aushilfe in der Gastronomie arbeitet, noch vor Kurzem in der Boulevardpresse über ihren Fall geplaudert. Angeblich wurde die 26-jährige Deutsche in der Türkei zur Hochzeit gezwungen. Ihr damaliger Freund, der Vater ihrer vierjährigen Tochter, habe sie genötigt, seinen jüngeren Bruder zu heiraten, um diesem zu einer Aufenthaltsgenehmigung zu verhelfen. Nun wurde gegen Mehmet B., 33, verhandelt. Am Ende durfte er das Amtsgericht Tiergarten unbestraft verlassen.

Zu unglaubwürdig gerieten die Schilderungen des angeblichen Opfers: Das Paar sei im Juni 2007 nach Birecik geflogen, so Mandy T. Mehmet B. habe sie seiner Familie vorstellen wollen, weil sie sich verloben wollten. Sie habe sich nur gewundert, warum sie eine Geburtsurkunde mitnehmen sollte. In der Türkei sei sie dann B.s Bruder – ihrem zukünftigen Ehemann – vorgestellt worden. Sie habe sich nicht getraut, zu protestieren – Mehmet B. habe ihre Papiere und ihr Flugticket besessen. Sie habe deshalb befürchtet, nicht mehr nach Hause zurückzukommen.

Brav habe sie sich dann für ein „Ehefähigkeitszeugnis“ von einem Arzt Blut abnehmen lassen. Nur das von der Familie besorgte Hochzeitskleid habe sie nicht tragen wollen und sich lieber in eine schwarze Jogginghose geworfen, damit man später auf den Fotos erkennen könnte, dass sie nicht freiwillig mitmachte.

Nichts offenbart

Tatsächlich mit dem Bruder verheiratet und zurück in Berlin, musste Mandy T. dann zur Ausländerbehörde – auch dort jedoch offenbarte sie sich nicht, wie die Richterin der Zeugin schließlich vorhielt. Es war nicht der einzige Grund, warum Mandy T. die Richterin nicht überzeugte: „Ihre Schilderungen waren wenig anschaulich. Man hatte nicht das Gefühl, dass sie auf Erlebnissen beruhen.“

Vielleicht war die Hochzeit mit dem Bruder vorher von allen drei geplant gewesen – und Mandy T. hoffte, nach einer Scheidung doch noch von Mehmet B. geehelicht zu werden? Vielleicht hatte die junge Frau, die sich derzeit mit dem Angeklagten um Unterhalt für ihre Tochter streitet, auch zu viel von Zwangsehen gehört und daraus ein Szenario für einen originellen Rosenkrieg gestrickt. Verheiratet ist Mandy T. jedenfalls nicht mehr – weder mit Mehmet B. noch mit seinem Bruder. UTA EISENHARDT