Tank trotzt Sturm

NAZIS NPDler darf türkeistämmige Linken-Politikerin nicht mehr zur Heimreise auffordern

Der „Heimführungsbeauftragte“ der NPD, Jan Sturm, darf die türkeistämmige Bundestagsabgeordnete Azize Tank (Linke) nicht mehr zur Ausreise oder zum „Heimflug“ auffordern. Das hat das Berliner Landgericht am Mittwoch bestätigt. Sturm hatte Widerspruch eingelegt gegen einen Beschluss des Gerichts vom Oktober vergangenen Jahres, der ihm das bereits untersagt hatte.

Der NPD-Politiker hatte während des Bundestagswahlkampfes im vergangenen Jahr mehreren Berliner KandidatInnen nichtdeutscher Herkunft, darunter Tank, mit persönlich adressierten Briefen zur Ausreise aufgefordert. Den Briefen waren symbolische One-way-Tickets beigelegt.

Während Sturm die Briefe als bloße Meinungsäußerung im Wahlkampf betrachtet wissen wollte, sah das Gericht durch das persönliche Anschreiben Persönlichkeitsrechte überschritten. Es folgte auch in der mündlichen Widerspruchsverhandlung am Dienstag der Darstellung der Klägerin, sie fühle sich „persönlich beleidigt und bedroht“, wenn sie von einem „sogenannten Heimführungsbeauftragten“ zur „freiwilligen Ausreise“ aufgefordert werde.

Sturm muss bei Zuwiderhandlung gegen die Verbotsanordnung des Landgerichts nun mit bis zu sechs Monaten Ordnungshaft oder einer Geldstrafe von bis zu 250.000 Euro rechnen. AKW