THÄLMANN-GEDENKSTÄTTE
: Keine Rettung

Die Ernst-Thälmann-Gedenkstätte in Königs Wusterhausen bei Berlin ist auch durch eine Verfassungsbeschwerde nicht zu retten. Das entschied das Brandenburger Verfassungsgericht, wie aus einer Mitteilung vom Dienstag in Potsdam hervorging. Es wies eine Beschwerde und den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung des Freundeskreises Ernst-Thälmann-Gedenkstätte sowie einer Anwohnerin zurück (VfGBbg 54/09 / VfGBbg 12/09 EA). Sie hatten den Erhalt des Denkmals angestrebt. Das Grundstück der seit 1990 geschlossenen Gedenkstätte wurde 2002 zwangsversteigert. (dpa)