Hausprojekt verliert langen Rechtsstreit

KIEZ Der Nachbarschaftsladen A6 in der Kreuzberger Adalbertstraße muss schließen. Eigentümer klagte

Die BewohnerInnen befürchten weitere Konflikte mit den Eigentümern

Die MieterInnen der Adalbertstraße 6 erwarten in den nächsten Tagen Besuch vom Gerichtsvollzieher. Er soll im Auftrag der T. Akar Hausverwaltung die Erdgeschosswohnung des Hauses übernehmen. Dort befand sich mehrere Jahre ein Nachbarschaftsladen, in dem Stadteilinitiativen zu Treffen und Partys einluden. Die MieterInnen haben einen langen Rechtsstreit um den Bestand ihres Ladens verloren.

Mit der Gewerbesiedlungs-Gesellschaft GSG wurden Mitte der 80er Jahre in dem ehemals besetzten Haus nicht nur Etagenmietverträge abgeschlossen. Man handelte zudem Vereinbarungen über die gemeinschaftliche Hausreinigung, über die Hofbegrünung und außerdem über die Nutzung der Erdgeschosswohnung als Nachbarschaftsladen aus. Doch im Jahr 2005 ging die Adalbertstraße 6 in den Besitz der T. Akar Hausverwaltung über, der in Kreuzberg bereits zahlreiche Mietshäuser gehören.

Seitdem gab es Konflikte mit den MieterInnen, für deren Vorstellungen von gemeinschaftlichem Wohnen die neuen Gesellschafter offenbar wenig Verständnis hatten. „Akar und Hasan Durak haben uns gegenüber deutlich gemacht, das sie jetzt bestimmen, was im Haus geschieht“, erinnert sich Bewohner Jörg Pleha. So seien die Hofbegrünung und die Kompostanlage zerstört und auch der Zugang zum Dach gesperrt worden. Darüber hinaus sei den MieterInnen die Nutzung des Nachbarschaftsladens untersagt worden.

Anfangs Erfolg vor Gericht

Dagegen zogen die MieterInnen mit Verweis auf die mit der GSG geschlossenen Verträge vor Gericht und hatten zunächst Erfolg. In letzter Instanz gab das Berliner Landgericht nun aber den Eigentümern mit der Begründung recht, es habe sich bei der Vereinbarung zwischen der GSG und den BewohnerInnen um einen leicht kündbaren Gewerbevertrag gehandelt. Gegen die Entscheidung ist keine Berufung möglich.

Die BewohnerInnen befürchten auch in Zukunft weitere Konflikte mit den Eigentümern. In der Vergangenheit sei es mit Unterstützung von MieterInnenorganisationen gelungen, mehrere Abmahnungen und Mieterhöhungen als unwirksam zurückzuweisen.

Von der T. Akar Hausverwaltung wollte sich gegenüber der taz niemand zu den Vorwürfen äußern. PETER NOWAK