Weg frei für Klage

BBI Planfeststellungsverfahren wird nicht erneut aufgegriffen, so die Brandenburger Regierung

Das Planfeststellungsverfahren für den künftigen Flughafen Berlin Brandenburg International (BBI) wird nicht erneut aufgegriffen. Trotz des anhaltenden Streits über die Planungen der Flugrouten habe der Beschluss Gültigkeit und sei „auf der Grundlage sorgfältiger Prüfungen erfolgt“, sagte Brandenburgs Infrastrukturminister Jörg Vogelsänger (SPD) am Dienstag in Potsdam. Sein Ministerium ist die zuständige Behörde für die Genehmigung des Flughafens, der 2012 eröffnet werden soll.

Mit der Entscheidung wies die Behörde für Planfeststellung im Ministerium rund 800 Anträge von Bürgern zurück. Sie fürchten extreme Lärmbelastungen durch die derzeit diskutierten Flugrouten. Mit der Ablehnung ihrer Einreden ist nun der Weg frei für Klagen.

Markus Peichl kündigte für Mitglieder der Bürgerinitiative Weltkulturerbe Potsdam an, sie würden gegen die Entscheidung „unverzüglich Klage vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg einreichen“. Weil sie bereits mit einer derartigen Entscheidung rechneten, sei die Klage bereits ausgearbeitet, sagte Peichl.

Streit wegen Flugrouten

Der Planfeststellungsbeschluss war von der Behörde am 13. August 2004 erteilt worden, eine Ergänzung kam mit dem Lärmschutzkonzept am 20. Oktober 2009 hinzu. Die im September 2010 von der Deutschen Flugsicherung veröffentlichten Flugrouten-Planungen sahen viele Kritiker im Widerspruch zum Beschluss.

Aus dem Ministerium hieß es hingegen: dass Flugrouten zum Zeitpunkt der Planfeststellung noch nicht klar feststehen, gehöre „zum ganz normalen Prozedere“. Im Beschluss regele bereits ein Vorbehalt, dass die Gebiete, in denen Anwohner für Fluglärm entschädigt werden, entsprechend neuen Flugrouten angepasst werden können. (dapd)