Gericht weist Stasi-Auskunft über Richter ab

Brandenburg muss die Namen von Richtern und Staatsanwälten, bei denen es Hinweise auf Stasi-Verstrickungen gibt, nicht öffentlich machen. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg wies den Eilantrag des Chefreporters einer überregionalen Tageszeitung zurück, der die Offenlegung der Identität von 14 möglicherweise belasteten Juristen verlangt hatte.

Eine Auskunft scheitere am Stasi-Unterlagen-Gesetz, das in diesem Fall über dem Auskunftsanspruch nach Landespressegesetz stehe, entschied das Gericht. Die Bekanntgabe der Namen der 13 Richter und des Staatsanwalts könne zudem wegen des Persönlichkeitsrechts der Betroffenen nicht verlangt werden.

Grund des Auskunftsverlangens sei zudem nicht das Verhalten der Bediensteten im Zusammenhang mit ihrer heutigen Tätigkeit. Eine mögliche Tätigkeit für die Staatssicherheit, über die bei der Einstellung nicht getäuscht worden ist, liege inzwischen über 20 Jahre zurück. (epd)