Knipsgebühr im Garten

EIGENTUM Immer häufiger verlangen Stiftungen für das Fotografieren auf ihrem Grund Geld. Verbände wehren sich

Es war ein langer Kampf durch die Instanzen. Jetzt fällte das Oberlandesgericht Brandenburg sein Urteil und gab der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten (SPSG) recht. Die Fotografen der Agentur Ostkreuz, die für freie Berufsausübung plädiert hatten, müssen für Fotografien, die sie in den Anlagen der SPSG aufgenommen hatten, nachträglich Knipsgebühren zahlen.

Mehrere Journalistenverbände sprechen von einem Angriff auf die Pressefreiheit. Die SPSG hingegen beteuert, man sei auf zusätzliche Einnahmen angewiesen, um die Schlösser und Gärten instand zu halten. Doch für dieses Argument haben Verbände wenig Verständnis. „Man braucht im Grunde genommen ein Jurastudium, um zu entscheiden, was man heute noch fotografieren darf und was nicht“, sagt Alexander Koch, Geschäftsführer des Bundesverbandes der Pressebild-Agenturen und Bildarchive e. V. „Wissen Sie, wenn Sie vom Spandauer Damm aus das Schloss Charlottenburg fotografieren wollen, ob Sie da noch auf öffentlichem Grund stehen?“

Bislang konnten sich Fotografen auf die Panoramafreiheit berufen: das Recht, urheberrechtlich geschützte Werke von öffentlich zugänglichen Wegen aus aufzunehmen. Es gebe jedoch einen Trend, Staatseigentum in Stiftungen des öffentlichen Rechts zu überführen, die als Eigentümer aufträten und nachträglich Gebühren und Genehmigungen von den Fotografen verlangten, sagt Lutz Fischmann, Geschäftsführer von Freelens, Verband der Fotojournalistinnen und Fotojournalisten. Klagen gegen diese nähmen zu.

Für Christian Donle, Anwalt der Agentur Ostkreuz, ist bis heute nicht geklärt, ob die SPSG Eigentümerin oder lediglich Verwalterin der Anlage ist, „da die SPSG nur wenige Grundbuchauszüge vorgelegt hat.“ Dennoch werde sie in dem Urteil so behandelt, als wäre sie Eigentümerin. BARBARA HÜBNER