BERICHT ÜBER RANDALETOUR RECHTMÄSSIG
: Ochsenknechts verlieren vor Gericht

KARLSRUHE | Jimi Blue und Wilson Gonzalez Ochsenknecht müssen Berichte über eine nächtliche Randaletour dulden. Die Sächsische Zeitung hatte über einen entsprechenden Vorfall der damals 16 und 18 Jahre alten Schauspieler im Mai 2008 berichtet. Wie das Bundesverfassungsgericht nun entschied, ist diese Berichterstattung vom Grundrecht auf Meinungsfreiheit gedeckt. Die beiden Nachwuchsakteure hätten selbst ihre Person in die Öffentlichkeit gestellt und dabei „ein Image als ‚Junge Wilde‘ gepflegt und ihre Idolfunktion kommerziell ausgenutzt“. Auch das junge Alter schütze nicht vor einer Berichterstattung, urteilten die Richter. Es sei zu berücksichtigen, „dass die Presse zur Erfüllung ihrer Aufgaben nicht grundsätzlich auf eine anonymisierte Berichterstattung verwiesen werden kann“. Die Verfassungsrichter hoben frühere Urteile auf und verwiesen die Fälle zurück an das Landgericht Hamburg. (dpa)