miethai: wasserzähler
: Verbrauch selbst prüfen

Mit der Heiz- und Betriebskostenabrechnung werden oft hohe Wasser- und Sielgebühren umgelegt. Diese sind nach Paragraf 45, Abs. 4 der Hamburgischen Bauordnung seit September 2004 nach Verbrauch abzurechnen. Oft ist die den Mietern zugerechnete Wassermenge erstaunlich üppig. Zweifel daran kann jeder selbst ausräumen.

Die erste – und ziemlich selten vorkommende – Fehlerquelle sind defekte Wasseruhren. Zur Prüfung einfach einen 10-Liter-Eimer füllen und nachsehen, ob der Wasserzähler auch wirklich nur 10 Liter weiter gezählt hat. Die zweite Fehlerquelle sind Wasserverluste, zum Beispiel durch eine defekte Toilettenspülung. Das kann sehr teuer werden. Daher hin und wieder einen prüfenden Blick in die Kloschüssel werfen. Es kann aber auch vorkommen, dass Wasserverbrauch in fremden Wohnungen vom eigenen Wasserzähler mitgezählt wird.

Der gesamten zweiten Fehlerkategorie kann durch einen weiteren kleinen Test auf den Zahn gefühlt werden: Einfach bei längerer Abwesenheit, etwa einem langen Wochenende oder Urlaub, vor- und nachher die Wasserzähler genau ablesen. So kann jeder nicht selbst verursachte Wasserverlust aufgedeckt werden.

Werden Fehler gefunden, sollte der Abrechnung sofort widersprochen werden. Anderenfalls stellt sich die Frage, ob das eigene Verbrauchsverhalten die Ursache für den hohen Verbrauch ist. Hier ist das Augenmerk zunächst auf die Körperpflege zu richten. Die häufigste Ursache für hohen Wasserverbrauch liegt in häufigem und langem Duschen beziehungsweise Baden. Aber auch andere Wasserverbräuche können die Ursache sein. Zu allem kann aber die Wasseruhr zu Rate gezogen werden – wenn sie denn richtig zählt.

ACHIM WOENS ist Berater bei Mieter helfen Mietern, Bartelsstr. 30, ☎ 431 39 40, www.mhmhamburg.de.