Pflege- und Altenheime
: Notfalls kurzerhand enteignen

Dass die Privatisierung städtischer Unternehmen der Daseinsvorsorge nicht nur ein Risiko in sich birgt, sondern zwangsläufig in einem Desaster enden muss, ist nicht erst seit dem Verkauf der HEW, Hein Gas und dem Landesbetrieb Krankenhäuser eine Binsenweisheit. Die paar eingenommenen Cents werden kaum später durch viele Euro Folgekosten wieder aufgefressen.

Kommentar KAI VON APPEN

Trotz dieser Erfahrungen verscherbelte der CDU-Senat 2006 die Alten- und Pflegeheime an private Investoren, die mit dem Metier eigentlich nichts zu tun hatten, sondern nur eine schnelle Investment- und Immobilien-Mark machen wollten. Und wieder zahlen die Zeche die Beschäftigten, Patienten und Steuerzahler. Denn die Investoren haben gar kein Interesse an einer guten Versorgung alter und kranker Menschen durch gutes Personal.

Und wenn sich die Gesellschafter dann auch noch entblöden und öffentlich ankündigen, sich aufmüpfigen Mitarbeitern wegen ein Paar Cents mehr Lohn entledigen zu wollen – die Stadt muss die Kosten ja tragen, auch wenn die Patienten dann leiden müssen – dann drängt sich dem Betrachter eine Konsequenz auf.

Wer solch eine geringe Wertschätzung von Patienten und seinen Angestellten hat, der gehört nach dem Maximen des Grundgesetzes – Eigentum verpflichtet – vom Staat enteignet.